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B12-Steigerwald

Steigerwald, Arzneimittelwerk GmbH

ArzneimittelApothekenpflichtig: Ausnahmeliste beachtenHinweise zur Schwangerschaft beachtenHinweise zur Stillzeit beachten
Packungen ZuZa VS FB AVP Diff. PZN
B12-Steigerwald 5 Brechamp. zu 2ml Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung
B12-Steigerwald 10 Brechamp. zu 2ml Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung
B12-Steigerwald 100 Brechamp. zu 2ml Keine Berechtigung Keine Berechtigung

Wirkstoffe

Weitere Bestandteile

ATC-Code

B03BA01 Cyanocobalamin

Ausnahmeliste beachten

Die Verordnung dieses Arzneimittels ist nach §34 Abs.1 SGB ausnahmsweise zulässig.

  • Anlage I, 44. Wasserlösl. Vitamine (Mono)
    Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5mg/Dosiseinheit)