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MOVICOL®, Pulv. z. Herstellung einer Lösung zum Einnehmen

Norgine GmbH

ArzneimittelApothekenpflichtig: Ausnahmeliste beachtenHinweise zur Schwangerschaft beachtenHinweise zur Stillzeit beachtendas Präparat ist nicht teilbar
Packungen ZuZa VS FB AVP Diff. PZN
MOVICOL® 10 Btl. N1 Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung
MOVICOL® 20 Btl. Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung
MOVICOL® 50 Btl. N3 Keine Berechtigung Keine Berechtigung Keine Berechtigung
MOVICOL® 100 Btl. Keine Berechtigung Keine Berechtigung

Wirkstoffe

Weitere Bestandteile

ATC-Code

A06AD65 Macrogol, Kombinationen

Ausnahmeliste beachten

Die Verordnung dieses Arzneimittels ist nach §34 Abs.1 SGB ausnahmsweise zulässig.

  • Anlage I, 1. Abführmittel
    Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogene Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase